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Kontakt

Seniorenwohnpark
Klein Hansdorf GmbH
Dorfstrasse 3
22941 Jersbek
Ortsteil Klein Hansdorf

Telefon: 04532 / 97 52 68 00
Telefax: 04532 / 28 62 17
info@swp-kleinhansdorf.de

 

Qualität

MDK-Prüfbericht (bitte anklicken)



 
 

Pflegesätze

Die Pflegesätze der einzelnen Pflegegrade können Sie der nachfolgenden
Tabelle entnehmen.

 Pflegegrad

1
2 3 4 5
 Pflegekosten 1.435,22
2.065,32 2.557,32 3.070,32 3.300,32
 - Anteil Pflegekasse 125,00
770,00 1.262,00 1.775,00 2.005,00
 = EEE (Eigenanteil Pflege) 1.310,22
1.295,32 1.295,321.295,321.295,32
 + Unterkunft 473,64
473,64473,64473,64473,64
 + Verpflegung 389,38
389,38389,38389,38389,38
 + Investitionskosten 517,14
517,14 517,14 517,14 517,14
 + Umlage Auszubildende59,6259,6259,6259,6259,62
 = Eigenanteil (gesamt)  2.749,99 
 2.735,10   2.735,10 
2.735,10 2.735,10 
 abzüglich   5% im 1. Jahr *2.681,502.667,362.667,362.667,362.667,36
 abzüglich 25% im 2. Jahr *2.407,532.396,372.396,372.396,372.396,37
 abzüglich 45% im 3. Jahr *2.133,572.125,382.125,382.125,382.125,38
 abzüglich 70% ab 4. Jahr *1.791,111.786,641.786,641.786,641.786,64

Alle Beträge sind Monatsbeträge in Euro (Stand 01.06.2022)

Zur Berechnung der Tagessummen teilen Sie den jeweiligen Betrag einfach durch 30,42 Tage.

* Seit dem 01.01.2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag an den Kosten für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen, gestaffelt nach der Dauer des Aufenthaltes. Der Zuschuss wird gewährt auf den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und die Ausbildungsumlage und beträgt 5% im ersten Jahr, 25% im zweiten Jahr, 45% im dritten Jahr und 70% ab dem vierten Jahr in dem jemand in einer vollstationären Einrichtung lebt.

Der Pflegesatz für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegeheimkosten von der Pflegekasse oder dem Sozialamt bezuschusst beziehungsweise übernommen.

Pflegekassenleistung: Diese Leistung erhält jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Preisliste.

Sozialamtsleistungen: Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimpflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es jedem Menschen - egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind - frei steht, ein Heim seiner Wahl zu suchen.