Die Tagespflege entstand als eigenständige Einrichtungsform in Deutschland im Jahre 1973, seit dem 01.04.1995 ist sie in der Pflegeversicherung als so genanntes "teilstationäres Versorgungsangebot" festgeschrieben.
Die Tagespflege als Einrichtungsform schließt die Versorgungslücke zwischen ambulanter Versorgung (wenn diese nicht mehr ausreicht) und stationärer Versorgung (wenn diese noch nicht in vollem Umfang erforderlich ist). Das kann z. B. der Fall sein bei Menschen mit einer dementiellen Veränderung, die zwar teilweise noch in der Häuslichkeit versorgt werden können (Grundpflege), tagsüber aber, aufgrund der kognitiven Einschränkungen, zur Eigen- oder Fremdgefährdung neigen. Meist ist das dann der Fall, wenn die oder der pflegende Angehörige noch berufstätig ist und somit die Versorgung und Aufsicht tagsüber nicht sichergestellt werden kann.
In diesem Fall ist die Tagespflege eine gute Option.
Der oder die Betroffene wird vom Fahrdienst der Tagespflegeeinrichtung in der Häuslichkeit abgeholt und in die Einrichtung gefahren. Dort kann er oder sie den Tag in der Gemeinschaft verbringen, erfahrenes Personal kümmert sich um die Speisenversorgung, die angemessene Beschäftigung und Tagesgestaltung, bevor der Fahrdienst den Gast dann am späten Nachmittag wieder nach Hause bringt.
Für pflegende Angehörige bedeutet die Tagespflege somit eine wirkliche Entlastung und auch für Betroffene ist es eine sinnvolle Alternative zur vollstationären Pflege, solange diese nicht zwingend erforderlich ist.
Bei Fragen zur Tagespflege, zu den Kosten und sonstigen Rahmenbedingungen wenden Sie sich gerne an unsere Verwaltung.
Bei Fragen bezüglich freier Tagesplätze
für die Tagespflege Lindenstrasse
wenden Sie sich gerne an:
Frau Lisa Schoß
Tel.: 04532 - 263075
E-Mail: l.schoss@stb-care.de